Gesetzliche Krankenkassen Versicherungsvergleich

Jeder Arbeitnehmer und Angestellter, dessen jährliches Bruttoeinkommen eine bestimmte Grenze, die so bezeichnete Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze, nicht übersteigt, ist ein Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse.

gkvNeben oben genannten Personen unterliegen unter anderem auch Auszubildende und Empfänger von Arbeitslosengeld I und II dieser Versicherungspflicht. Das bedeutet, diese müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, also bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich durch die Bundesregierung angeglichen und damit auch die Gruppe der versicherungspflichtigen Beschäftigten und folglich der Kreis der Beitragszahler. Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, dass die Versicherungspflichtgrenze stets angehoben wurde. Das gilt leider auch für den Zusatzbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenze.

Deshalb kommt es auf die richtige Auswahl der gesetzlichen Krankenversicherung an, wenn man die günstigsten Krankenkassenbeiträge finden will. Mit einem GKV Rechner kann man einen gesetzliche Krankenkassen Versicherungsvergleich online machen und die besten Krankenversicherungen finden und direkt beantragen:

 

Was beim gesetzliche Krankenkassen Versicherungsvergleich zu beachten ist

Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen über den Jahresarbeitsentgeltgrenzen von drei fortlaufenden Jahren und derer des Veränderungsjahres sowie selbstständig Tätige (ausgenommen Künstler, Publizisten etc.) fallen nicht unter den versicherungspflichtigen Personenkreis und können sich dementsprechend entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied oder über einen privatrechtlichen Vertrag mit einer privat Krankenkasse absichern.

Eine deutliche Steigerung der Grenze erfolgte 2003, weswegen es seither eine besondere Versicherungspflichtgrenze gibt, die ebenfalls einer jährlichen Anpassung unterliegt. Diese Grenze betrifft Angestellte und Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen über der gültigen Grenze lag und die über eine private Krankenkasse versichert waren.

Außer der Versicherungspflicht und der freiwilligen Mitgliedschaft besteht innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung für Lebenspartner und Ehepartner ohne oder mit nur geringem Einkommen sowie für Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen bzw. ohne derartige Begrenzung, sofern das Kind behindert und nicht dazu in der Lage ist, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Über die freiwillige Krankenversicherung und die PKV findet man bei private.krankenkasse.finanzberatung-versicherungsvergleiche.de mehr Informationen.

Versicherungsvergleich der gesetzliche Krankenkassen Leistungen ist sinnvoll

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind überwiegend per Gesetz definiert und demnach für alle Mitglieder gleich. Eine Änderung jenes Pflicht-Leistungskataloges ist folglich allein durch den Gesetzgeber möglich und wurde in den vorangegangenen Jahren im Zuge diverser Reformen auch durchgeführt. Lediglich so bezeichnete Mehrleistungen können von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren, diese sind regulär in der Satzung festgelegt, daher auch der Begriff Satzungsleistung.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bestimmen sich bei Arbeitnehmern und Angestellten nach deren Bruttoverdienst (sozialversicherungspflichtige Einnahmen) und dem Beitragssatz bis zur Beitragsbemessungsgrenze, auch bei dieser besteht eine jährliche Anpassung durch die Bundesregierung. Jede Summe, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegt bleibt von der Beitragsberechnung unberührt.

Der Zusatzbeitrag bei der gesetzlichen Krankenkasse

Derzeit beträgt der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich 14,6% (Hälfte für den Arbeitgeber) und für den Arbeitnehmer ist ein individueller Zusatzbeitrag fällig, den die Krankenkasse frei bestimmen kann.
Zudem gibt es ab 2009 den so bezeichneten Gesundheitsfonds, in welchem die Beiträge aller gesetzlich Versicherten gebündelt werden und aus dem die gesetzlichen Krankenkassen ihre finanziellen Mittel erhalten. Je nach Verbrauch (im Grunde entsprechend der Mitgliederstruktur) wird den Krankenkassen aus diesem Fonds Kapital zugeteilt, mit welchem jene „haushalten“ müssen.

Kann eine gesetzliche Kasse mit dem ihr zugewiesenen Anteil die eigenen Kosten nicht vollständig tragen, darf sie von den Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen. Gleichzeitig können die Mitglieder von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse vollziehen.

Mit dem Vergleichsrechner zu den gesetzlichen Krankenkassen werden Vergünstigungen oder Prämien der Krankenkassen ebenso verglichen, wie Präventionsangebote um den Gesundheitszustand zu verbessern. Auch besondere Leistungen im Krankheitsfall wie z.B. alternative Heilmethoden werden im gesetzliche Krankenkassen Versicherungsvergleich bewertet:

Gesetzliche Krankenkassen Versicherungsvergleich und Angebot anfordern

Jetzt den GKV Krankenkassenvergleich durchführen und die optimale gesetzliche Krankenversicherung finden und direkt wechseln!